Die Regeln der Ausleihe
Die Regeln der Ausleihe
Es gilt der § 1 der Straßenverkehrsordnung
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Weitere Regeln:
· Ausleihe nur in der 1. Großen Pause
· Bei Regen, Schnee und Pfützenwetter keine Ausleihe
· Crashen verboten
· Bei kaputten Fahrzeugen die Werkstattkiller oder Khalid informieren
· 10 Minuten vor 10 Uhr müssen die Fahrzeuge zurück gegeben werden (Signal ist die Glocke)
· Auf dem oberen Teil des Schulhofes ist das Fahren strengstens verboten
· Die mutwillige Zerstörung der Fahrzeuge ist verboten
· Der Ausleihdienst hat das letzte Wort
Stand: Januar 2010
Für diesen Beitrag sind die Wekstattkiller verantwortlich
Es gilt der § 1 der Straßenverkehrsordnung
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Weitere Regeln:
· Ausleihe nur in der 1. Großen Pause
· Bei Regen, Schnee und Pfützenwetter keine Ausleihe
· Crashen verboten
· Bei kaputten Fahrzeugen die Werkstattkiller oder Khalid informieren
· 10 Minuten vor 10 Uhr müssen die Fahrzeuge zurück gegeben werden (Signal ist die Glocke)
· Auf dem oberen Teil des Schulhofes ist das Fahren strengstens verboten
· Die mutwillige Zerstörung der Fahrzeuge ist verboten
· Der Ausleihdienst hat das letzte Wort
Stand: Januar 2010
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Grunschule Süd West - 12. Feb, 13:04